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Therapiezentrum Hopferau

Angela und Andreas Erhart
Hauptstr. 6
87659 Hopferau

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Therapiezentrum Hopferau
Therapiezentrum Hopferau

Eigenanteil Rezeptzuzahlung

 

Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von unserer Praxis eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet. 

In folgenden Fällen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen:

  • Die Höhe der Zuzahlungen im Kalenderjahr wird 2 % Ihres Jahreseinkommens überschreiten.
  • Für chronisch Kranke (wird von Ihrem Arzt bestätigt)  gilt eine Zuzahlungspflicht von max. 1 % des Jahreseinkommens.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.

 

Wir benötigen für die Zuzahlungsbefreiung den Bescheid der Krankenkasse

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