Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen
abzuführen (10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von unserer Praxis eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet.
In folgenden Fällen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen:
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.
Wir benötigen für die Zuzahlungsbefreiung den Bescheid der Krankenkasse