Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage diesen in dringenden Fällen spätestens 24 Stunden zuvor absagen. Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage von 24 Stunden vor Termin nicht wahrgenommen werden, so wird dieser Termin Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen.
Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar auf § 615 BGB.